Junger Mann schaut Papiere durch

Schwerbehinderten-
ausweis

Aufklärung rund um das Thema Schwerbehindertenausweis

Grundlagen und Beantragung


Menschen mit Behinderung weisen Beeinträchtigungen auf, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für mindestens 6 Monate einschränkt. Eine Hämophilie, als genetisch bedingte und chronisch verlaufende Blutgerinnungsstörung, kann daher als Behinderung anerkannt werden.
Das Schwerbehindertenrecht wird dabei im „SBG IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben wird als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden bis maximal 100 angegeben. Als schwerbehindert gelten Personen ab einem GdB von 50. Neben dem Grad der Behinderung können auch noch so genannte Merkzeichen vergeben werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • B = Begleitperson erforderlich
  • Bl = blind
  • G = gehbehindert
  • Gl = gehörlos
  • H = hilflos
  • RF = Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung

Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, muss der Betroffene einen Antrag beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellen. Zur Feststellung müssen neben dem ausgefüllten Antrag Berichte der behandelnden Ärzte, ggf. auch Unterlagen der Renten- oder Pflegeversicherung sowie der Berufsgenossenschaft eingereicht werden. Auf Grundlage der eingereichten Dokumente stellt das Landesamt dann ab einem festgestellten GdB von 50 einen mit Lichtbild versehenen Ausweis aus. Dieser ist in der Regel auf 5 Jahre befristet, kann in gewissen Fällen aber auch unbefristet gültig sein.

 

Vorteile durch eine anerkannte Schwerbehinderung
 

Durch die Feststellung einer Schwerbehinderung und dem Ausstellen eines entsprechenden Ausweises können sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachgewiesen, als auch bestimmte Rechte und Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese werden auch als Nachteilsausgleiche bezeichnet. Abhängig vom Grad der Behinderung oder möglichen Merkzeichen zählen hierzu beispielsweise ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, reduzierter Eintritt zu Veranstaltungen, steuerliche Erleichterungen, vorzeitige Altersrente, kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen und noch vieles mehr. Es lohnt sich also für Betroffene, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Änderung für Hämophiliepatienten seit 2018
 

Die neuste Fassung vom Schwerbehindertenrecht ist 2018 in Kraft getreten. Hieraus haben sich wichtige Veränderungen für Hämophiliepatienten ergeben, da seither andere Maßstäbe zur Feststellung einer Schwerbehinderung herangezogen werden. Abhängig vom Schweregrad bzw. der Verlaufsform der Hämophilie galten bislang noch folgende Richtwerte:

  • leichte Hämophilie = GdB 20
  • mittelschwere Hämophilie = GdB 30-70
  • schwere Hämophilie= GdB 80-100

Inzwischen wird der GdB aber nicht mehr wie bislang an der Restaktivität des Faktors, sondern an der Anzahl von Blutungsereignissen festgemacht. Entscheidend ist also, wie sehr die Erkrankung das tägliche Leben einschränkt oder behindert. Dank der besseren Therapiemöglichkeiten und der folglich geringeren Anzahl von Einblutungen, kann dies mittlerweile zu einer deutlich niedrigeren Einstufung beim Grad der Behinderung führen.

Persönliche Erfahrung
 

Nach meiner Geburt haben meine Eltern für mich einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Auf Grund der schweren Verlaufsform meiner Hämophilie habe ich damals einen Ausweis mit einem GdB von 80 erhalten, der unbefristet gültig ist. In meiner Kindheit war außerdem noch das Merkzeichen „H“ eingetragen, da ich im täglichen Leben und im Rahmen meiner Therapie (wie die regelmäßigen Injektionen oder Arztbesuche) auf ihre Hilfe angewiesen war. Ich bin auch heute noch froh den Ausweis zu haben, denn für die ein oder andere Vergünstigung kam er schon zum Einsatz. So steht mir bei meiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer dank des Ausweises eine Stundenermäßigung zu und auch in meiner Freizeit, z.B. für vergünstigte Eintrittskarten zu Fußballspielen, Freizeitparks oder Konzerten wird der Ausweis regelmäßig genutzt.

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