Gesetz

Änderung des Arzneimittelgesetzes

Änderung des Arzneimittelgesetzes

Was hat sich neben neuen Therapien in der Hämophilie-Behandlung verändert?

Menschen mit Hämophilie waren es bisher immer gewohnt ihr Faktorenkonzentrat direkt vom behandelnden Arzt bzw. ihrem Hämophilie-Zentrum zu erhalten. Doch seit dem 01. September 2020 hat sich dies, durch die Änderung des § 47 des Arzneimittelgesetzes (AMG) geändert. Künftig werden wir unsere Medikamente für die Hämophilie Therapie über Apotheken beziehen können. Was das für uns bedeutet, habe ich mir einmal genauer angeschaut.

Was bedeutet die Gesetzesveränderung für Hämophilie-Betroffene?
 

Rezeptausstellung und Apothekenwahl

Ab dem 01. September stellt der behandelnde Arzt ein Rezept für die Hämophilie-Medikamente aus, damit diese dann in einer Apotheke abgeholt werden können. Damit das Einlösen vom Rezept problemlos klappt, müssen die Angaben auf dem Rezept aber korrekt sein. Hierzu zählen beispielsweise der Name, die Adresse, die Krankenversicherung oder die Packungsgröße.

Mein Tipp:

Bevor du dein erstes Rezept einlöst ist es sinnvoll die Apotheke deiner Wahl vorab zu kontaktieren, so dass diese sich auf die vergleichsweise seltene Arzneimittelversorgung einstellen kann.

Zuzahlung und Packungsgröße

Da die Hämophiliemedikamente zukünftig nur noch auf Rezept über Apotheken ausgegeben werden, können Zuzahlungen anfallen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen sich gesetzlich Versicherte mit Vollendung des 18. Lebensjahres nämlich an den Kosten beteiligen. Der Eigenanteil beträgt hierbei 10 Prozent des Abgabepreises und ist begrenzt auf mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wird die Belastungsgrenze bei chronischen Erkrankungen in einem Kalenderjahr (= ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens) erreicht, kann eine Befreiung von der Zuzahlung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Da es Faktorenkonzentrate meist nur als Einer-Packung (= N1 > Packung mit 1 Stück Faktorenkonzentrat) gibt, sollten aus Kostengründen daher mehrere solcher Einer-Packungen gebündelt und auf einem Rezept verordnet werden. Anstelle der Zuzahlung für beispielsweise 30 Einer-Packungen fällt dann lediglich die Zuzahlung für eine Bündelpackung (= N3 > Packung mit 30 Stück Faktorenkonzentrat) an und die Kosten für Rezeptgebühren werden minimiert.

Dokumentation

Bislang wurde die Abgabe des Faktorenkonzentrats vom behandelnden Arzt dokumentiert und an das Deutsche Hämophilieregister (DHR) gemeldet. In Zukunft ist die abgebende Apotheke für diese Dokumentation verantwortlich, in dem sie die Daten der Arzneimittelabgabe an den Arzt, der die Medikamente verschrieben hat, weiterleitet. Für Hämophilie-Betroffene ändert sich in der Dokumentation hingegen nichts. Die Gabe von Faktorenkonzentrat wird wie gewohnt mit Datum, Uhrzeit, dem verwendeten Medikament und der Menge im Substitutionstagebuch (in Papierform oder elektronisch) dokumentiert und an das behandelnde Hämophiliezentrum weitergegeben.

Notfallversorgung

Die ausgestellten Rezepte können wie bereits erwähnt in jeder Apotheke eingelöst werden. Allerdings wird nicht jede Apotheke jederzeit Faktorenpräparate vorrätig haben, so dass diese mitunter erst am Folgetag abgeholt werden können. Deswegen dürfen Hämophiliezentren und spezielle Notfallapotheken auch weiterhin Arzneimittelvorräte in ihren Räumlichkeiten lagern, so dass eine Notfallversorgung rund um die Uhr über das ganze Jahr sichergestellt ist.


Wie ich mich auf die Umstellung in der Versorgung mit Faktorenkonzentrat vorbereitet habe?

Schon früh hat mich mein behandelnder Arzt im Hämophiliezentrum über die anstehende Gesetzesänderung informiert und mir jegliche Sorgen bezüglich der zukünftigen Versorgung mit Faktorenkonzentrat genommen. Eigentlich ändert sich für mich ja auch nicht viel. Von nun an erhalte ich einfach ein Rezept und habe anschließend die freie Wahl, wo ich dieses einlösen möchte. So kann ich mir den bequemsten Weg für mich aussuchen. Die erste Medikamentenorder nach neuer Rechtslage steht bei mir aber noch aus. Vorsorglich hatte ich vor Eintritt der Gesetzesänderung nach Rücksprache mit meinem Arzt nämlich nochmal eine Lieferung Faktorenkonzentrat über mein Hämophiliezentrum erhalten. Ich bin jedoch sicher, dass die Medikamentenversorgung auch in Zukunft so einwandfrei funktionieren wird, wie dies bisher der Fall war. Möglichen Fragen im Zuge dieser Gesetzesänderung in der Arzneimittelversorgung blicke ich entspannt entgegen, denn ich weiß, dass mir mein Hämophiliezentrum als kompetenter Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite steht.

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