Header_gesetz

Entfallende gesetzliche Zuzahlung

Entfallende gesetzliche Zuzahlung

Gesetzliche Zuzahlung in der Apotheke? Fällt für viele Hämophilie-Patienten nicht an

Die Regelung für gesetzlich versicherte Patienten lautet, dass in der Apotheke bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Zuzahlung zu leisten ist. Das betrifft seit dem 1. September 2020 auch die Hämophiliepräparate. Als Zuzahlung für gesetzlich Versicherte fallen 10% des Apothekenverkaufspreises an. Der Betrag liegt jedoch mindestens bei 5 Euro und maximal bei 10 Euro je Einzelpackung.

Damit diese Kosten nicht selber getragen werden müssen, haben pharmazeutische Unternehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen, die dafür sorgen, dass die gesetzliche Zuzahlung bei jeder Verordnung von Präparaten zur Behandlung von Hämophilie A und B für viele Hämophilie-Patienten entfällt.

Das gilt spätestens ab dem 01. März 2021 für die Mehrheit der gesetzlich versicherten Patienten in Deutschland.

Da es die Zuzahlungsbefreiung für einige Kassen bereits seit dem 01. September 2020 gibt, kannst Du mit Deiner Kasse in Kontakt treten und Dir dort für bereits eingelöste Rezepte die Zuzahlung rückwirkend erstatten lassen. Dein behandelnder Arzt und Deine Kasse können Dir Auskunft geben, ob und wann eine Zuzahlungsbefreiung für Hämophiliepräparate besteht.